Energieausweise

Energieverbrauchsausweise I Energiebedarfsausweise

Energieausweise

Energieausweise werden bei der Fertigstellung von Neubauten und für die Vermietung oder den Verkauf von Immobilien benötigt. Sowohl für Wohngebäude, als auch für Nichtwohngebäude.

 

Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall.- und Wärmeschutz erstellen wir Ihnen Energieausweise, sowohl nach dem errechneten Energiebedarf ("Bedarfsausweis"), als auch

anhand des vorhandenen Energieverbrauchs
("Verbrauchsausweis").

Ob der sogenannte "Verbrauchsausweis" für Ihre Immobilie zulässig ist, kann schon im ersten Gespräch geklärt werden. Entscheidend hierfür ist das Baujahr des Wohngebäudes oder auch die Anzahl der Wohneinheiten.

Für Nichtwohngebäude sind beide Arten des Energieausweises möglich.

 

 

Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Nach nach dem Gebäudeenergie-

gesetz (GEG), ist bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie der Energieausweis verpflichtend.

Fehlende oder falsch ausgestellte Energieausweise können zu Geldstrafen führen.