Bauphysik

Wärmeschutznachweise I Schallschutznachweise I Nachweise des konstruktiven Brandschutzes

Wärme-, Schall- & Brandschutz-nachweise

Laut Landesbauordnung NRW sind für die meisten Bauvorhaben bauphysikalische Nachweise erforderlich. Hierzu gehören der Nachweis des Wärmeschutzes, der Nachweis des Schallschutzes und der Nachweis des konstruktiven Brandschutzes.

 

 

Je nach Gebäudetyp dürfen diese Nachweise nur von anerkannten Sachverständigen aufgestellt werden, oder müssen von Diesen geprüft werden.

Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall.- und Wärmeschutz erstellen wir Ihnen gerne die Nachweise, die Sie für Ihr Bauvorhaben benötigen.


Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns auch über das Kontaktformular erreichen.